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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Blechbearbeitung – Brand Metallbau AG
1 Angebote und Preise

Unsere Angebote erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. An allen Zeichnungen, Entwürfen und Kostenvoranschlägen behält sich BRAND das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von BRAND weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie uns zurückzugeben.

2 Produkt-Modifikationen

Für alle in unseren Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte müssen wir uns technische sowie formale Ausführungsänderungen vorbehalten.

3 Anlieferung

BRAND bestimmt die Art des Versandes. Sie ist berechtigt, die Ware in Teilsendungen auszuliefern. LKW-Sendungen: LKW-Lieferungen erfolgen franko Domizil oder franko Montagestelle des Bestellers. Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Rampe. Der Empfänger stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung. Für jede andere Versandart werden die effektiven Transportkosten voll verrechnet (Bote, Post, Luftfracht). Lieferungen von Kandelabern und Profilen erfolgen unfrankiert. Bei Lieferungen mit LKW gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Empfängers als Bestätigung dafür, dass die Lieferung vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist.
Die Ware reist auf Gefahr und Risiko des Empfängers.

4 Verpackung

Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll fakturiert.

5 Bestellungen

Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Kunde diese Lieferbedingungen. Hat der Kunde eine Bestellung aufgegeben und BRAND sie bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen ausgeschlossen. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen werden. Wird diese Frist um drei Monate überschritten, besteht die Berechtigung zu Fakturierung sowie zur Verrechnung von Kapitalzinsen und
Lagermiete.

6 Lieferfristen

Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt werden.

7 Mustersendungen

Muster die auf Verlangen des Interessenten besonders angefertigt werden müssen, werden verrechnet, wenn kein entsprechender Lieferungsauftrag erteilt wird.

8 Mass- und Konstruktionsänderungen

Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig erweist. Es gelten die Toleranzen gemäss DIN EN ISO 13920 und ISO 2768-1 m.

9 Rücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen, wobei die Ware in jedem Fall franko Bestimmungsort zurückzusenden ist. Reklamationen, Minder- oder Falschlieferungen sowie etwelche Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller schriftlich geahndet werden.

10 Garantie

Die Garantie beträgt 1 Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens BRAND zurückzuführen sind. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für die Demontage und Wiedermontage, sowie für irgendwelche andere Folgeschäden übernommen. Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Besteller oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind. Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass das defekte Material der Firma BRAND verpackt franko zugestellt wird.

11 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

12 Nebenabreden

Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

13 Submissionen

Die RM-Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen vor.

14 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.

15 Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Altdorf. Soweit diese Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.